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Das erste Gespräch im Rahmen eines Erstkontaktes ist kostenfrei!

Danach entscheiden Sie, ob ein ausführlicher Beratungstermin vereinbart oder ein Prozeßmandat übertragen werden soll.

Vorbereitung des Beratungstermins bzw. der Übertragung eines Prozeßmandates mit Rechtsanwalt Rohleff:


1. Sie vereinbaren telefonisch mit der Bürovorsteherin Frau Weißgerber unter Tel.: +49654170010 oder per E-Mail einen festen Besprechungstermin.

2. Da Sie nicht persönlich in unserer Kanzlei erscheinen, benötigen wir von Ihnen vor dem Beratungstermin per

E-Mail: Kanzlei@Rohleff.de

Fax: 06541700120

Fax an E-Mail: 032121355733

Post: Kanzlei Rohleff, Brückenstr. 20 in 56841 Traben-Trarbach

die nachfolgenden Unterlagen, Dokumente und Formulare ausgefüllt und unterschrieben:

a) eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses

b) den ausgefüllten Stammdatenbogen


c) die unterschriebene Vollmacht

d) nur für Selbstzahler:
die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über die Abrechnung nach Gegenstandswerten und eine Vergütungsvereinbarung mit Unterschrift

e) nur für Beratungshilfeberechtigte:
im Falle einer Kostenabrechnung über Beratungshilfe (siehe auch Kosten der Beratung) ist der Original-Beratungshilfeschein noch vor der Beratung meiner Kanzlei postalisch zuzusenden!

3. Zur gewissenhaften Vorbereitung einer sachgerechten Beratung benötigen wir sämtliche Schriftsätze von gegnerischen Anwälten oder des bereits mit Ihrer Sache beschäftigten Familiengerichtes.

Da wir zur Einarbeitung in Ihren Fall etwas Vorbereitungszeit benötigen, sollten die vorbezeichneten Unterlagen etwa 2 Tage vor dem vereinbarten Besprechungstermin unserer Kanzlei per E-Mail zugesandt worden sein.

Zum vereinbarten Besprechungstermin stellen Sie eine Skype oder Facetime-Videoverbindung über das Internet bzw. WLan zu uns her, indem Sie unsere Kontaktadressen eingeben und anrufen.

Im Rahmen des Beratungsgespräches werden wir Ihnen dann erklären, welche weiteren Schritte einzuleiten sind.